Kosten

Unsere Honorarnoten halten sich an die Preisempfehlungen der Zahnärztekammer.
Hier  können Sie von der österreichischen Zahnärztekammer die empfohlene Preisliste herunterladen.

Einem Zahnarzt in Wien ist nicht gestattet, genauere Kosten für individuelle Leistungen zu veröffentlichen. Das liegt an der geltenden Werbeverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer.

Bitte Beachten: um unseren treuen Kunden entgegen zu kommen, werden die Kosten von der Erstuntersuchung von dem Preis Ihrer nächsten Behandlung abgezogen.

Warum arbeite ich nur als Privatzahnärztin?

Meine zahnärztliche Arbeit ist von High- End-Technologie unterstützt. Dies ermöglicht mir ausgezeichnete Ergebnisse mit hochwertigen Materialien für die Patienten zu erzielen. Nichts desto trotz, ist die Technologie nur ein Werkzeug. Hinter diesen Hilfsmitteln stehe ich als Zahnärztin mit dem Wunsch Sie bestmöglich, mit all Ihren Wünschen und Bedürfnissen, zu behandeln.

Deshalb stelle ich meine zahnärztlichen Leistungen als Privatarzt in Rechnung.

Zahnarzt- Kostenerstattung in Österreich

Bei Krankenbehandlungen bei einem Privatarzt müssen Sie die Kosten vorerst selbst bezahlen. Die Leistung kann anschließend beim Sozialversicherungsträger eingereicht werden. Mehr Informationen zum Thema Kostenerstattung seitens ÖGK finden Sie unter diesem Link 

Sind Sie zusätzlich privat oder bei einer anderen Kasse versichert, bitten wir Sie direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.

Lassen sich die Zahnarzt Kosten von der Steuer absetzen?

Ja- aber nur unter gewissen Bedingungen.

Lt. Arbeiterkammer Österreich zählen „Kosten für Zahnbehandlungen bzw. für Zahnersatz (z.B. Zahnprothesen, Brücken, Kronen)“ als „Außergewöhnliche Belastungen“ und können somit abgesetzt werden.

Achtung: Mundhygiene kann dagegen nicht geltend gemacht werden.